Sportfischerei
Um in Rheinland-Pfalz, sowie bundesweit, die Sportfischerei ausüben zu dürfen, ist die Erteilung eines Fischereischein nach erfolgreich bestandener Fischereiprüfung Voraussetzung. Nach einem mindestens 35 stündigen Vorbereitungslehrgang, kann man sich ab dem 14. Lebensjahr zur Prüfung durch Nachweis bei den unteren Fischereibehörden der Kreis- bzw. Stadtverwaltung anmelden (spätestens vier Wochen vor den Prüfungsterminen, die in der Regel am ersten Freitag der Monate Juni und Dezember stattfinden). In der Prüfung müssen Sie Kenntnisse über Fischarten, Hege der Fischbestände, Pflege der Gewässer, der Fanggeräte, der Behandlung gefangener Fische und über die fischereirechtlichen, tierschutzrechtlichen und naturschutzrechtlichen Vorschriften nachweisen:
Nicht nachweisen einer Fischereiprüfung dürfen folgende Personengruppen:
1. Jugendliche, die einen Jugendfischereischein beantragen
im Alter von 7 bis 15 Jahren
2. Menschen mit körperlicher, geistiger oder psychischer Behinderung
bei Erwerb eines Sonderfischereischein ab dem 16. Lebensjahr
3. Berufsfischer mit Abschluss-/Meisterprüfung
4. auf dem Gebiet der Fischerei wissenschaftlich ausgebildete Personen
5. Personen, die im Inland keinen Wohnsitz jedoch eine
vergleichbare Prüfung bestanden haben
Mit dem Prüfungszeugnis, einem Passbild und Ihrem Ausweis können Sie Ihren Fischereischein bei Ihrer zuständigen Gemeindeverwaltung beantragen. Die Kosten hierfür betrugen zuletzt:
12 € für den Jahresfischereischein,
41 € für den Fünfjahresfischereischein.
In der Verbandsgemeinde Rhein-Selz ist zuständig:
Bürgerbüro Oppenheim
Sant' Ambrogio-Ring 33
55276 Oppenheim
Telefon: 06133 / 49 01-0
Mail: verbandsgemeinde(at)vg-rhein-selz.de
Web: https://www.vg-rhein-selz.de
Um nun jedoch tatsächlich an einem Gewässer angeln zu dürfen, ist es erforderlich das Sie mit Ihrem Fischereischein zudem einen Fischereierlaubnisschein erwerben für Ihren Gewässerabschnitt am Rhein, etc. Regulär erhältlich in einem der Angelgeschäfte oder beim Fischereipächter (Angelsportvereine, Berufsfischer, etc.). Eine recht aktuelle Übersicht der Verkaufsstellen bietet die Webseite "Rhein-Angeln" für die Bundesländer: NRW, Rheinland-Pfalz, Hessen, Baden-Württemberg.
Im Bereich der Verbandsgemeinde Rhein-Selz, Rheinland-Pfalz:
BODE - Angelgeräte
Budenheimer Weg 82 A
55262 Heidesheim
Tel: 06132 / 43 33 49
für den Landesfischereiverband Rheinland-Pfalz e.V.
Die Kosten für einen kalenderjährigen Erlaubnisschein zum Fischfang für die Rheinstromkilometer 438,326 bis 545 einschließlich der linksrheinischen Seitengewässer beliefen sich zuletzt auf 30 €. Ausgenommen davon sind der "Eicher See", das Wormser Hafengebiet, sowie zu Teilen je nach Beschilderung der Industrie- und Winterhafen in Mainz. Zudem Besteht ein Angelverbot für die Naturschutzgebiete "Fulder Aue - Ilmen Aue", "Haderauer-Königsklinger Aue", "Mombacher-Rheinufer", "Sandlache" und "Kisselwörth-Sändchen".
Alternativ zur Jahreskarte haben Sie die Möglichkeit einen Wochenschein für 10 €, oder einen
Tagesschein für 4 € zu erwerben um vom Rheinufer aus die Sportfischerei auszuüben.
Wer vom Boot aus angeln möchte, benötigt zusätzlich eine Nachenkarte für 21 €,
ggf. eine Zusatznachenkarte für mit angelnde Personen für 10 €.
Zudem ist eine Fangliste zusätzlich zu führen für die Fischarten Zander, Aal, Flussbarsch, Hecht, Rapfen, Wels und Weißfische, um zur langfristigen Planung der Hege-/Besatzmaßnahmen im Zuständigkeitsbereich der Struktur-/Genehmigungsdirektion Süd - Obere Fischereibehörde - Friedrich-Ebert-Str. 14
in 67433 Neustadt an der Weinstraße beizutragen.
Angelgeschäfte für Angelgerät und Zubehör sind in und rund um Mainz eher spärlich.
Nahe Oppenheim finden Sie den "Altrhein Angelladen Eich":
Angelsport Reika
Hauptstr. 55
67575 Eich
Tel.: 06246 / 90 46 05
Mail: angelsport-reika(at)gmx.de
Weitere Info's zu finden auf der Facebookseite.
Saison - Öffnungszeiten:
Mo., Di., Do., Fr.: 10:00 - 12:00 und 15:00 - 18:30 Uhr
Sa.: 09:00 - 14:00 Uhr
Ihre Ansprechpartner, wenn Sie im Altrheingewässer - Eicher See - einem stehenden Gewässer angeln möchten.
Weitere Termine außerhalb der regulären Öffnungszeiten sind nach Absprache möglich,
zudem gelten geänderte Öffnungszeiten im Winter von November bis März.
Im weiteren finden Sie Informationen zur Fisch-, Gewässer- und kleinen Knotenkunde.
Letzte Aktualisierung: 03.11.2024