Gesetzliche Informationen
Unterschiedliche Bundesländer, unterschiedliche Gewässer, unterschiedliche Fischarten.
Somit gelten unterschiedliche Mindestmaße, Schonzeiten und Fangverbote.
In Rheinland-Pfalz entlang der Rheinstromkilometer 438,326 bis 545, einschließlich der Rheinseitengewässer,
gelten aktuell nachfolgende Bestimmungen:
Maximal dürfen zwei Angeln zeitgleich genutzt, Fanggeräte nicht unbeaufsichtigt gelassen werden.
Der Fang von Köderfischen ohne Mindestmaß, zusätzlich untermaßige Rotaugen und Rotfedern, mit der Köderfischsenke (max. 1 m², 10 mm Maschenweite) ist ganzjährig vom Rheinufer mit Ausnahme der Frühjahrsschonzeit gestattet. Ebenfalls nur vom Ufer in den Seitengewässern vom 01. September - 31. Dezember.
Schwimmköper und Anlagen dürfen nur mit Erlaubnis des Eigentümers betreten werden. Der Aufenthalt im Arbeitsbereich von Umschlagsanlagen ist nicht gestattet, ebenso das Entfernen oder Verlegen von Ufer- und Anwurfsteinen.
Der Angelplatz ist sauber zu halten und zu verlassen, gesperrte Forst-/Wirtschaftswege oder für den Verkehr nicht freigegebene Flächen dürfen mit z.B. PKW nicht befahren werden.
Gewässer der Altrheinarme dürfen mit Kleinfahrzeugen, auch mit eigenem Antrieb – einem E-Motor – befahren werden.
Die Schleppangelei ist nur von handgerudertem oder mit E-Motor betriebenen Booten gestattet.
Kosak bzw. Tunkfisch (Kunstköder mit einem Drillingshaken) dürfen maximal 55 mm lang und 30 g schwer sein bei einem Krümmungsdurchmesser der Einzelhaken von 9 mm. Die Verwendung ist nur in der Zeit vom 01. Juni - 31. Oktober bei ausschließlich senkrechter Schnurführung gestattet.
Fische mit Untermaß, die einer Schonzeit oder dem Fangverbot unterliegen, müssen schonend mit nasser Hand (Empfehlung: nasses Tuch) zurückgesetzt werden.
Fische ohne Mindestmaß, ohne Schonzeit oder ohne Fangverbot dürfen nicht zurückgesetzt, in Verkehr gebracht, verkauft oder getauscht werden.
Das Angeln mit lebendem Köderfisch ist verboten, ein Verstoß wird strafrechtlich geahndet. Ebenso Ordnungswiedrigkeiten bei Vorsatz bzw. Fahrlässigkeit (Fanggerät, Fahrzeuge), Verstöße gegen die Bestimmungen des LFischG bzw. der LFischO, Fischwilderei nach §293 des StGB.
Setzkescher aus Textilien, die geräumig sind, dürfen verwendet werden zum hältern von Fischen. In Gewässern mit Schiffsverkehr nur, wenn das Wohlbefinden der Fische nicht erheblich beeinträchtigt wird.
Seeforelle | 60 cm | Karpfen | 35 cm | Regenbogenforelle | 25 cm |
Aal | 50 cm | Äsche | 30 cm | Schleie | 25 cm |
Hecht | 50 cm | Blaufelchen | 25 cm | Nase | 20 cm |
Zander | 45 cm | Bachforelle | 25 cm | Rotauge | 15 cm |
Barbe | 35 cm | Bachsaibling | 25 cm | Rotfeder | 15 cm |
15. April - 31. Mai
Im Zuständigkeitsbereich der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, gilt diese für die Gewässer:
⇒ Rhein, alle Altrheingewässer inklusive Seitenarme und blind endende Gewässer,
⇒ der Michelsbach mit Nebengewässern,
⇒ der Glan und die Nahe.
Hand- und Schleppangeln sind erlaubt, außer der Gebrauch von
Spinnern, Blinkern, künstliche Ködern oder ähnlichen Systemen
mit Ausnahme von künstlichen Fliegen.
15. Oktober - 15. März
Dieser unterliegen offene Gewässer, für die keine Frühjahrsschonzeit festgelegt ist.
Vom 15. Oktober bis 31. Dezember dürfen Äschen mittels künstlicher Fliege
in den Gewässern Ahr, Kyll, Nims und Enz beangelt werden.
Aal | 01. Oktober - 01. März, im Rhein, verbundenen Stillgewässern und Häfen |
Bach-, Regenbogen-, Seeforelle, Bachsaibling | 15. Oktober - 15. März |
Hecht | 01. Februar - 15. April |
Äsche | 15. Februar - 30. April |
Nase | 15. März - 30. April, außer an Rhein, Mosel, Lahn |
Zander | 01. April - 31. Mai |
Barbe | 01. Mai - 15. Juni |
Aland | Flußperlmuschel | Meerforelle |
Bachneunauge | Große Flußmuschel | Meerneunauge |
Bachschmerle | Große Teichmuschel | Moderlieschen |
Bitterling | Karausche | Quappe |
Dreistachliger Stichling | Kleine Flußmuschel | Schlammpeitzger |
Elritze | Kleine Teichmuschel | Schnäpel |
Europäischer Flusskrebs | Koppe | Schneider |
Finte | Lachs | Steinbeißer |
Flunder | Maifisch | Steinkrebs |
Flußneunauge | Malermuschel | Stör |
Eine Auswahl der Fischarten die Sie kennen sollten,
bebildert mit einer Beschreibung, Angaben zu Typ, weiteren Namen, Merkmalen, Größe und Gewicht,
ihrer Nahrung, den gängigen Fangmethoden und Anmerkungen anhand der Bestimmungen,
finden Sie auf der Seite zur Fischkunde.
Letzte Aktualisierung: 03.01.2022